AGB Yücel Cobandir (als „Fotograf“
genannt)
Fotograf/Videograf - Profifotograf.com
INHALTSVERZEICHNIS
1
.
Anwendungsbereich
2
.
Auftragsproduktionen
3
.
Lizenzierung von Stock-Fotos
4
.
Vergütung
5
.
Haftung
6
.
Datenschutz
7
.
Schlussbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1
.
Diese
AGB
gelten
für
alle
dem
Fotografen
erteilten
Aufträge
und
für
die
Lizenzierung
von
Stock-Fotos.
Sie
gelten
auch
ohne
erneuten
Hinweis
für
weitere
gleichartige Verträge.
2
.
Abweichende
Bedingungen
des
Auftraggebers
oder
Lizenznehmers
werden
nicht
anerkannt,
es
sei
denn,
der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2.
Auftragsproduktionen
1
.
Bei
Auftragsproduktionen
erstellt
der
Fotograf
für
den
Auftraggeber
Aufnahmen.
Verträge
über
Auftragsproduktionen
kommen
durch
Angebot
des
Fotografen
und
Annahme
durch
den
Auftraggeber
zustande.
Gegebenfalls
wird
eine
Anzahlung
für
das
Instandekommen Vertrages vorausgesetzt.
2
.
Von
den
erstellten
Aufnahmen
wählt
der
Fotograf
die
vereinbarte
Anzahl
nach
eigenem
Ermessen
aus,
führt
falls
notwendig
eine
allgemeine
Bildoptimierung
(Belichtungskorrektur)
durch
und
überlässt
sie
dem
Auftraggeber
per
Datenübertragung
oder
auf
einem
Datenträger.
Falls
nicht
anderweitig
schriftlich
vereinbart,
werden
ohne
vollständige
Bezahlung
der
vereinbarten
Vertragssumme
keinerlei
Aufnahmen
überlassen.
Weiterhin
behält
sich
der
Fotograf
das
Recht
vor,
ohne
vollständige
Bezahlung
keine
Bearbeitungen
oder
weitere
Investitionen
wie
Drucke
zu
machen.
Verzögerungen,
die
durch
diesen
Umstand
entstehen,
hat
der
Auftraggeber
zu
verantworten.
Liefertermine
sind
nur
dann
verbindlich,
wenn
sie
ausdrücklich vereinbart wurden.
3
.
Weitere
Zusatzleistungen
des
Fotografen
wie
Bildbearbeitung,
Speicherung,
Bildergalerie
oder
Druck
werden individuell vereinbart.
4
.
Hat
der
Auftraggeber
dem
Fotografen
keine
ausdrücklichen
Weisungen
hinsichtlich
der
Gestaltung
der
Aufnahmen
gegeben,
so
sind
Reklamationen
bezüglich
der
Bildauffassung
sowie
der
künstlerisch-
technischen Gestaltung ausgeschlossen.
5
.
Der
Fotograf
räumt
dem
Auftraggeber
mit
Zahlung
der
vereinbarten
Vergütung
die
ausschließlichen
und
unbeschränkten
Nutzungs-
und
Verwertungsrechte
an
den
Aufnahmen
einschließlich
des
Bearbeitungsrechts
ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6
.
Der
Fotograf
hat
das
Recht
zur
Eigennutzung
und
zur
Namensnennung,
sofern
diese
nicht
ausgeschlossen
wurden.
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
1
.
Bei
der
Lizenzierung
von
Stock-Fotos
räumt
der
Fotograf
dem
Lizenznehmer
Nutzungsrechte
an
den
lizenzierten Fotos ein.
2
.
Der
Umfang
der
Nutzungsrechte
ergibt
sich
aus
der
Vereinbarung.
Soweit
nichts
anderes
vereinbart
wurde,
erhält
der
Lizenznehmer
ein
nicht
ausschließliches
und
nicht übertragbares Nutzungsrecht.
3
.
Sofern
nichts
anderes
vereinbart
wurde,
kann
der
Fotograf
verlangen,
als
Urheber
der
lizenzierten
Fotos
genannt zu werden.
4. Vergütung
1
.
Für
Auftragsproduktionen
und
die
Lizenzierung
von
Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
2
.
Kommt
es
bei
Auftragsproduktionen
zu
einer
Überschreitung
des
gebuchten
Zeitraums,
so
erhöht
sich
die
Vergütung
des
Fotografen
im
angemessenen
Umfang.
3
.
Ist
der
Fotograf
für
einen
bestimmten
Termin
oder
Zeitraum
gebucht
worden
und
wird
dieser
vom
Auftraggeber
abgesagt,
so
behält
der
Fotograf
den
Anspruch
auf
die
vereinbarte
Vergütung.
Die
Vergütung
vermindert
sich
jedoch
um
die
ersparten
Aufwendungen
des
Fotografen
und
um
den
Betrag,
den
der
Fotograf
mit
einem
anderen
Auftrag
an
dem
abgesagten
Termin
verdient hat oder hätte verdienen können.
4
.
Rechnungen
sind
innerhalb
von
14
Tagen
ohne
Abzug
zu
zahlen.
Bis
zur
vollständigen
Zahlung
der
vereinbarten
Vergütung
ist
dem
Auftraggeber
bzw.
dem
Lizenznehmer
eine
Nutzung
der
Aufnahmen
bzw.
der
Stock-Fotos nicht gestattet.
5. Haftung
1
.
Der
Auftraggeber
versichert,
dass
bei
der
Aufnahme
von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
2
.
Der
Fotograf
haftet
dafür,
dass
die
lizenzierten
Stock-
Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
6. Datenschutz
1
.
Die
zur
Vertragserfüllung
erforderlichen
personenbezogenen
Daten
des
Auftraggebers
werden
vom Fotografen gespeichert.
2
.
Der
Fotograf
verpflichtet
sich,
alle
ihm
im
Rahmen
des
Auftrages
bekannt
gewordenen
Informationen
vertraulich
zu
behandeln
und
Aufnahmen
-
außer
zur
Eigennutzung
-
nicht
ohne
Einwilligung
des
Auftraggebers zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
1
.
Änderungen,
Ergänzungen
und
Nebenabreden
bedürfen,
sofern
in
diesen
AGB
nichts
anderes
bestimmt
ist,
zu
ihrer
Wirksamkeit
der
Schriftform.
Das
Schriftformerfordernis
gilt
auch
für
den
Verzicht
auf
dieses Formerfordernis.
2
.
Sollte
eine
der
vorangehenden
Bestimmungen
unwirksam
oder
undurchführbar
sein,
bleibt
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
davon
unberührt.
Anstelle
der
unwirksamen
oder
undurchführbaren
Bestimmung
wird
einvernehmlich
eine
geeignete,
dem
wirtschaftlichen
Erfolg
möglichst
nahekommende
rechtswirksame
Ersatzbestimmung
getroffen.
3
.
Gerichtsstand
ist
Gelsenkirchen,
Deutschland.
Es
gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4
.
Sollte
eine
Bestimmung
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein,
wird
davon
die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand Januar 2024